Erläutertung zu diätetischen LebensmittelnNahrungsergänzungsmittel sind gemäß der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel sowie der Richtlinie 2002/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates „Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden.“ Als Nährstoffe werden hier beispielsweise Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente, verstanden. Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine gesunde und ausgewogene Ernährung dar und sind nicht als ausschließliche Ernährung geeignet.

 

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden sich unter anderem auf den Seiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).